Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Ziemerhahn Facility Service Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Donaustraße 44, 12043 Berlin, und ihren gewerblichen Auftraggebern.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Angebot und Vertrag
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, unsere Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungsausführung mit Zustimmung des Auftraggebers zustande. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
§ 3 Unterlagen
An überlassenen Unterlagen, Kalkulationen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe ist nur mit Zustimmung zulässig.
§ 4 Preise und Zahlung
Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto zu zahlen. Skonto gilt nur nach Vereinbarung. Änderungen der Vergütung bei laufenden Verträgen bedürfen einer vertraglichen Grundlage oder einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungsrechte können nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 6 Ausführung und Mitwirkung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber stellt den Zugang zum Objekt sicher, entfernt Wertgegenstände, weist auf Gefahrenquellen und empfindliche Bereiche hin und gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen. Vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen können zu Mehrkosten führen.
§ 7 Zugang und Annahmeverzug
Kann eine vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, weil der Auftraggeber den erforderlichen Zugang oder eine notwendige Mitwirkung nicht rechtzeitig ermöglicht, können nachweislich entstandene, angemessene Mehrkosten berechnet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Haftung und Schäden
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Auftraggeber sollen erkennbare Schäden unverzüglich mitteilen, damit eine zeitnahe Prüfung möglich ist. Gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben unberührt.
§ 9 Abnahme, Mängel und Gewährleistung
Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel unverzüglich und möglichst konkret mitteilen. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung. Gesetzliche Mängelrechte und Fristen bleiben unberührt.
§ 10 Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Preistransparenz
Aufträge werden individuell nach Objekt, Leistungsart, Umfang, Schwierigkeitsgrad, Einsatzzeit und Reinigungsrhythmus kalkuliert. Anfahrt und notwendige Zusatzleistungen werden transparent im Angebot ausgewiesen. Schriftliche Angebote sind grundsätzlich vier Wochen bindend, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Stand: 22. August 2026. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
